179. Im § 459d Abs. 1 wird der Ausdruck „Niederösterreichische Gebietskrankenkasse“ durch den Ausdruck „Österreichische Gesundheitskasse“ und der Ausdruck „§ 24 Abs. 3 KBGG“ durch den Ausdruck „§ 25 Abs. 2 KBGG“ ersetzt.