2. Im § 3 Abs. 8 zweiter Satz, im § 16 Abs. 5 erster Satz und im § 42 Abs. 4 wird der Ausdruck „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ jeweils durch den Ausdruck „Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt.