3. In der jeweils grammatikalisch richtigen Form wird in den folgenden Paragraphen das Wort „Hauptverband“, die Wortfolge „Hauptverband der Sozialversicherungsträger“ oder „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ durch das Wort „Dachverband“ ersetzt: §§ 18 Abs. 3, 25 Abs. 5, 26 Abs. 6 erster Satz, 27 Abs. 4, Abs. 5 erster und zweiter Satz, Abs. 6 erster Satz, Abs. 6a und Abs. 7, 27a Abs. 2 letzter Satz, Abs. 3, Abs. 4 erster Satz und Abs. 5 erster, zweiter und fünfter Satz, 50 Abs. 3, 60 Abs. 2 erster Satz, Abs. 3 erster Satz und Abs. 5, 69 Abs. 2 erster Satz, Abs. 3 erster Satz und Abs. 5 sowie § 71a erster Satz.