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SV-WUBG BGBl. I Nr. 67/2001, S. 1099, Art. 1 Z 50
Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-BegleitG
SV-WUBG
BGBl. I Nr. 67/2001, S. 1099, Art. 1 Z 50
10. 07. 2001
01. 01. 2002

50. § 125 Abs. 1 lautet:

„(1) Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist der Arbeitsverdienst, der dem (der) Versicherten im letzten vollen Beitragszeitraum (§ 44 Abs. 2) vor dem Erlöschen dieses Anspruchs gebührte; liegt ein solcher Beitragszeitraum nicht vor, so ist der laufende Beitragszeitraum maßgebend. Lohn- und Gehaltserhöhungen auf Grund von Normen kollektiver Rechtsgestaltung sind zu berücksichtigen.“