4. Im § 236 Abs. 4 Z 2 wird der Ausdruck „ , die Gleitpension (Knappschaftsgleitpension) und die vorzeitige Alterspension (Knappschaftsalterspension) wegen geminderter Arbeitsfähigkeit“ durch den Ausdruck „und die Gleitpension (Knappschaftsgleitpension)“ ersetzt.