Dokumentanzeige

SVÄG 2012 BGBl. I Nr. 123/2012, S. 10, Art. 3 Z 5
Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2012 - 41. Novelle
SVÄG 2012
BGBl. I Nr. 123/2012, S. 10, Art. 3 Z 5
28. 12. 2012
01. 01. 2013

5. Nach § 95 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Der Krankenversicherungsträger darf in den Zahnambulatorien im Bereich des festsitzenden Zahnersatzes keine kosmetischen Luxusleistungen, ebenso keine umfangreichen festsitzenden Zahnersatzkonstruktionen erbringen, die als Gesamtarbeit wegen ihrer Größe ein außergewöhnliches Risiko darstellen.“