Dokumentanzeige

SVÄG 2012 BGBl. I Nr. 123/2012, S. 1, Art. 1 Z 15
Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2012 - 79. Novelle
SVÄG 2012
BGBl. I Nr. 123/2012, S. 1, Art. 1 Z 15
28. 12. 2012
01. 01. 2013

15. Nach § 153 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die Krankenversicherungsträger dürfen in den Zahnambulatorien im Bereich des festsitzenden Zahnersatzes keine kosmetischen Luxusleistungen, ebenso keine umfangreichen festsitzenden Zahnersatzkonstruktionen erbringen, die als Gesamtarbeit wegen ihrer Größe ein außergewöhnliches Risiko darstellen.“