11. Im § 14b Abs. 3 wird der Ausdruck „Alters(Todes)versorgungsleistung“ durch den Ausdruck „Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung“ und der Ausdruck „und sie auf Grund einer anderen Erwerbstätigkeit eine Pension beziehen, die die Krankenversicherung der Pensionisten begründet“ durch den Ausdruck „und sie zusätzlich eine Pensions(Ruhegenuss)leistung beziehen, die die Krankenversicherung der Pensionisten/innen begründet“ ersetzt.