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SVAG BGBl. I Nr. 2/2015, S. 1, Art. 1 Z 1
Sozialversicherungs-AnpassungsG - 84. Novelle
SVAG
BGBl. I Nr. 2/2015, S. 1, Art. 1 Z 1
13. 01. 2015
01. 01. 2015

1. § 18a Abs. 1 erster Satz lautet:

„Personen, die ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, gewährt wird, unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, können sich, solange sie während dieses Zeitraumes ihren Wohnsitz im Inland haben, längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, in der Pensionsversicherung selbstversichern.“