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SelbstVersNov BGBl. I Nr. 121/1999, S. 941, Z 1
Selbstversicherungs-Beitragsgrundlage Krankenversicherung
SelbstVersNov
BGBl. I Nr. 121/1999, S. 941, Z 1
22. 07. 1999
23. 07. 1999

1. § 76 Abs. 5 lautet:

„(5) Abs. 2 dritter Satz und Abs. 3 zweiter bis vierter Satz gelten nicht für Personen, deren Antrag auf Notstandshilfe wegen Anrechnung von Unterhalt nach § 36 Abs. 3 lit. a AlVG bescheidmäßig abgewiesen worden ist, wenn und solange sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann von der Anwendung der zitierten Bestimmungen abgesehen werden, wenn die antragstellende Person nach Scheidung ihrer Ehe auf Grund ihrer geringen Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines besonderen sozialen Schutzes bedarf.“