1. | für die im § 479a Abs. 1 Z 1 angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 6,55%, wovon 3,72% auf die Versicherten und 2,83% auf die Gemeinde Wien entfallen, |
2. | für die im § 479a Abs. 1 Z 2 angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 6,8%, wovon 3,97% auf die Versicherten und 2,83% auf die Gemeinde Wien entfallen.“ |