Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 2015, mit Ausnahme ihres Artikels 2, der ab 1. Januar 2014 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.