„fa) | Personen im Sinne des Artikels 69 Absatz 1 des Zorgverzekeringswet (Krankenversicherungsgesetz), die am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, eine Rente erhalten oder eine Leistung, die gemäß Nummer 1 Buchstabe f dieses Eintrags wie eine nach den niederländischen Rechtsvorschriften geschuldete Rente behandelt wird, gelten als Rentenantragsteller im Sinne des Artikels 22 dieser Verordnung, bis sie das Rentenalter gemäß Artikel 7a des Algemene Ouderdomswet (allgemeines Altersrentengesetz) erreicht haben.“ |