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V 465/2012 StF ABl. L Nr. 149/2012, S. 4, Art. 1 Z 10
V 465/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung DurchfV (EG) 987/2009
V 465/2012 StF
ABl. L Nr. 149/2012, S. 4, Art. 1 Z 10
08. 06. 2012
28. 06. 2012

10. Artikel 71 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Verwaltungskommission beschließt mit der in den Verträgen festgelegten qualifizierten Mehrheit; dies gilt nicht für die Annahme ihrer Satzung, die von ihren Mitgliedern im gegenseitigen Einvernehmen erstellt wird.

Entscheidungen zu den in Artikel 72 Buchstabe a genannten Auslegungsfragen werden im erforderlichen Umfang bekannt gemacht.“