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§ 38b AMSG BGBl. I Nr. 90/2009, S. 5
Stichtag: 01. 01. 2020  
Sichttag: 12. 11. 2019
Arbeitsmarktservicegesetz
BGBl. I Nr. 90/2009, S. 5
Arbeitsmarktpaket 2009
18. 08. 2009
01. 08. 2009

Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen

§ 38b. Der Vorstand hat eine Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen zu erlassen. In dieser Richtlinie ist insbesondere auch zu regeln, unter welchen Umständen einzelne oder bestimmte Gruppen von Personen, die Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld oder Sonderunterstützung beziehen, mangels Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit von der Verpflichtung, sich ständig zur Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung bereitzuhalten, befreit werden können.