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§ 442c ASVG BGBl. I Nr. 71/2003, S. 1186
Stichtag: 01. 01. 2004  
Sichttag: 30. 12. 2003
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 71/2003, S. 1186
BudgBeglG 2003
20. 08. 2003
01. 05. 2003

Aufgaben des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich

§ 442c. Dem Sozial- und Gesundheitsforum Österreich obliegt die Beratung des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung, Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Fragen der allgemeinen sozialpolitischen Entwicklungen. Zu den Aufgaben des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich zählt es insbesondere, aktuelle und künftige sozialpolitische Entwicklungen zu verfolgen, zu erforschen bzw. durch Vergabe von Forschungsaufträgen erforschen zu lassen, und auf dieser Grundlage Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Leistungen oder zur Kostenminimierung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband zu erstatten. Die Forschungsergebnisse sind in einem jährlich herauszugebenden „Weißbuch der österreichischen Sozialpolitik" zu veröffentlichen.