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Anh. 1 AnhGO-K avsv Nr. 185/2019
Stichtag: 03. 01. 2020  
Sichttag: 02. 01. 2020
Anhang zur Geschäftsordnung der Konferenz
avsv Nr. 185/2019
AnhGO-K StF
20. 12. 2019
21. 12. 2019

 

Anhang zur Geschäftsordnung der Konferenz
(AnhGO-K)

Präambel

Die nachstehend angeführten laufenden Angelegenheiten der Geschäftsführung der Konferenz werden nach § 456a Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 ASVG übertragen; dies mit der Maßgabe, dass es der Konferenz dessen unbeschadet vorbehalten bleibt, einzelne dieser angeführten delegierten Angelegenheiten jederzeit durch Beschluss zur eigenen Beschlussfassung und Entscheidung an sich zu ziehen.

 

1. Delegierungen an das Büro

1. 

Laufende Verwaltungsgeschäfte, soweit im Einzelfall das Eineinhalbfache des für das jeweilige Jahr festgesetzten Schwellenwertes für Dienstleistungen nach § 12 Abs. 1 Z 1 BVerG 2018 nicht überschritten wird;

2. 

Personalangelegenheiten mit Ausnahme des bereichsleitenden und leitenden Dienstes, der Leiter des höheren Dienstes sowie derer ständigen Stellvertreter (§ 37e Abs. 3 Z 4) nach der DO. A und des ärztlichen Dienstes nach § 37 Z 1 und 2 DO. B sowie mit Ausnahme des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen;

3. 

die Einleitung und Betreibung von Verfahren bei Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie die Wahrnehmung der Parteistellung, ausgenommen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof;

4. 

die Abgabe von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren;

5. 

die Vertretung des Dachverbandes nach außen in jenen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Konferenz oder der Hauptversammlung bedürfen;

6. 

die Erteilung von Zeichnungs- und Verfügungsberechtigungen im Bankverkehr im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Konferenz für bereits freigegebene Beträge;

7. 

die Auftragserteilung zur Einschautätigkeit der Innenrevision sowie die Genehmigung der Einschaupläne;

8. 

die Nachschaffung von Gegenständen und Materialien, die zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Betriebsführung erforderlich sind;

9. 

die Vergabe notwendiger wiederkehrender Aufträge zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufes und zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit;

10. 

Änderungen des Erstattungskodex im Rahmen der dafür geltenden Rechtsvorschriften einschließlich der Umsetzung der Empfehlungen der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission;

11. 

die Vollziehung des § 351c Abs. 10 bis 13 ASVG einschließlich der Festlegung und Veröffentlichung der Preisbänder;

12. 

Geld- und Kapitalmarktdispositionen zur Verwaltung der finanziellen Gebarung des Dachverbandes und der von ihm zu verwaltenden Fonds im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Konferenz und dessen Stellvertreter / Stellvertreterin.

 

2. Büroorganisation

Die Büroorganisation für die dachverbandsinterne Aufgabenerledigung ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

 

Büroleiter und Stellvertreter des Büroleiters

Aufgaben der Internen Revision (direkt zugeordnet dem Büroleiter)

 

Aufgaben betreffend

 

- Grundsatzangelegenheiten
- Strategie

 

Geschäftsbereich 1 (BL)

Geschäftsbereich 2 (BL-Stv.)

Geschäftsbereich 3 (Dir.)

Aufgaben betreffend

Aufgaben betreffend

Aufgaben betreffend






















Evidenzbasierte wissenschaftliche Gesundheitsversorgung,

Health Technology Assessment,

Gesundheitsförderung und Prävention,

Zielsteuerungssystem,

Vertragspartner Medikamente,

Vertragspartner Ärzte und Gesundheitsberufe

Gewerbliche Vertragspartner und Spitäler

Finanzen und Fondsverwaltung
















Kommunikation und CRM,

Recht, Compliance,

Selbstverwaltung,

Datenschutz,

Leistungs-, Versicherungs- und Beitragswesen KV/PV/UV

Lehrlingsausbildung, Akademie, Personal und Dienstrecht

Int. und Europ. Angelegenheiten
der SV










Statistik,

Business Intelligence,

Organisation und
IT-Management inkl. SVC, Schnittstelle ITSV, ELGA und IT-Organisation,

Facility Management

 

Diese Aufgabenaufteilung innerhalb des Dachverbandes ist keine Festlegung der künftigen Aufgabenzuordnung an den Dachverband oder der Übertragung der Aufgaben an einen oder mehrere Versicherungsträger.