Bundesbeitrag
§ 224. Abweichend von den Bestimmungen des
§ 31 Abs. 4 leistet der Bund in der Pensionsversicherung der Bauern für die Geschäftsjahre 1979 und 1980 einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den 100,5 v. H. der Aufwendungen die Erträge übersteigen.