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§ 28b DO.A 2005 avsv Nr. 94/2005
Stichtag: 18. 12. 2015  
Sichttag: 18. 12. 2015
Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs 2005
avsv Nr. 94/2005
DO.A WV
21. 10. 2005
27. 10. 2005

Übernahme in den Dienst

§ 28b. (1) Die Übernahme eines Angestellten in den Dienst eines anderen Versicherungsträgers entfaltet grundsätzlich die gleichen Rechtswirkungen wie eine Versetzung im Bereich ein- und desselben Versicherungsträgers.

(2) Die Übernahme eines Arbeiters in das Angestelltenverhältnis entfaltet grundsätzlich die gleichen Rechtswirkungen wie eine Versetzung im Bereich dieser Dienstordnung.