539a-01-00-01
Sachverhaltsfeststellung
Wahrer wirtschaftlicher Gehalt
Bei der Beurteilung der Pflichtversicherung, insbesondere der Abgrenzung zwischen Dienstnehmern, freien Dienstnehmern und selbstständiger Tätigkeit, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt der vertraglichen Vereinbarung entscheidend. Es kommt also nicht auf die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag) an, sondern darauf, wie die in Rede stehende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.