Anhänge
ANHANG I
UNTERHALTSVORSCHÜSSE UND BESONDERE GEBURTS- UND ADOPTIONSBEIHILFEN
(Artikel 1 Buchstabe z)
I. Unterhaltsvorschüsse
A. BELGIEN
Unterhaltsvorschüsse nach dem Gesetz vom 21. Februar 2003 zur Einrichtung eines Dienstes für Unterhaltsforderungen beim FÖD Finanzen.
B. DÄNEMARK
Im Gesetz über Kindergeld vorgesehene Unterhaltsvorschüsse für Kinder. Unterhaltsvorschüsse für Kinder konsolidiert durch Gesetz Nr. 765 vom 11. September 2002.
C. DEUTSCHLAND
Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vom 23. Juli 1979.
D. FRANKREICH
Unterhaltszahlung für ein Kind, wenn ein oder beide Elternteile es versäumt haben oder außerstande sind, ihrer Unterhaltspflicht oder ihrer durch gerichtliche Entscheidung festgelegten Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt nachzukommen.
E. ÖSTERREICH
Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 - UVG.
F. PORTUGAL
Unterhaltsvorschüsse (Gesetz Nr. 75/98 vom 19. November über die Unterhaltsgarantie für Minderjährige).
G. FINNLAND
Unterhaltsvorschüsse nach dem Gesetz über die Sicherung des Kindesunterhalts (671/1998).
H. SCHWEDEN
Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsgesetz (1996: 1030).
II. Besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
A. BELGIEN
Geburtsbeihilfe und Adoptionsprämie.
B. SPANIEN
Einmalige Zahlung einer Geburtszulage.
C. FRANKREICH
Geburts- oder Adoptionsbeihilfe als Teil der „Kleinkindbeihilfe“.
D. LUXEMBURG
Familienbeihilfe
Geburtsbeihilfe.
E. FINNLAND
Mutterschaftspaket, Mutterschaftspauschalbeihilfe und Unterstützung in Form eines Pauschalbetrags zur Deckung der bei einer internationalen Adoption anfallenden Kosten gemäß dem Gesetz über Mutterschaftsbeihilfe.