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0 0 Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten BGBl. II Nr. 378/2013, S. 1
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
BGBl. II Nr. 378/2013, S. 1
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten StF
27. 11. 2013
28. 11. 2013

Zur Abgeltung der Kosten für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung nach § 73a ASVG in den Kalenderjahren 2011 und 2012 gebührt der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergütung in der Höhe von 8,73 % der jeweils einbehaltenen und abgeführten Krankenversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Zusatzbeiträge.