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0 0 Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten 2015 BGBl. II Nr. 453/2015, S. 1
Verordnung des BMASK über die Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten 2015
BGBl. II Nr. 453/2015, S. 1
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten 2015 StF
22. 12. 2015
23. 12. 2015

Zur Abgeltung der Kosten für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung nach § 73a ASVG in den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 gebührt der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergütung in der Höhe von 6,93 % der jeweils einbehaltenen und abgeführten Krankenversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Zusatzbeiträge.