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§ 1 KBGG BGBl. I Nr. 53/2016, S. 4
Stichtag: 01. 01. 2020  
Sichttag: 12. 11. 2019
Kinderbetreuungsgeldgesetz
BGBl. I Nr. 53/2016, S. 4
FamZeitbG
08. 07. 2016
01. 03. 2017

Abschnitt 1

Leistungsarten

§ 1. Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:

1. 

das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;

2. 

das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;

3. 

die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;

4. 

der Partnerschaftsbonus.

Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.