Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewie-sene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 139/2011 durchgeführ-ten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 197/2013, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 49.011,12, fällig im Jänner 2014, festgesetzt.