Bescheinigung als Ersatz für die e-card
(e-card Ersatzbeleg)
Anhang 4
Dieser Anhang ist nicht verbindlich. Gestaltung und Verwendung des Belegs (Ersatzkrankenschein, Ersatzbehandlungsschein o. Ä., siehe § 6 Abs. 3 lit. b sublit. bb), sind freigestellt.