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KEIN 0 VergütungEinhebungLandarbeiterkammerumlage 1990 BGBl. Nr. 611/1990, S. 3928
Stichtag: 01. 01. 2005  
Sichttag: 30. 12. 2004
Vergütung an Träger der Krankenversicherung für die Mitwirkung an der Einhebung der Landarbeiterkammerumlage 1990
BGBl. Nr. 611/1990, S. 3928
VergütungEinhebungLandarbeiterkammerumlage 1990 StF
28. 09. 1990
29. 09. 1990

Zur Abgeltung der aus der Einhebung der Landarbeiterkammerumlage erwachsenden Kosten wird für die Träger der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz eine Vergütung aus den nach den Landarbeiterkammergesetzen eingehobenen Umlagebeträgen festgesetzt. Die Vergütung beträgt ab dem Beginn des Beitragszeitraumes Oktober 1990 2 vH.