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§ 5 EFZG BGBl. Nr. 399/1974
Stichtag: 23. 05. 2018  
Sichttag: 23. 05. 2018
Entgeltfortzahlungsgesetz
BGBl. Nr. 399/1974
EFZG
23. 07. 1974
01. 09. 1974
30. 06. 2018

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 5. Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.