Dokumentanzeige

§ 6 AMPFG BGBl. I Nr. 35/2012, S. 47
Stichtag: 01. 01. 2020  
Sichttag: 12. 11. 2019
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
BGBl. I Nr. 35/2012, S. 47
2. StabG 2012
24. 04. 2012
01. 01. 2013

Sonstige Beiträge und Überweisungen

§ 6. Die Überweisungen an das Arbeitsmarktservice gemäß § 1 Abs. 2 Z 11 sind zum Ausgleich der Gebarung Arbeitsmarktpolitik in der Höhe zu leisten, in der in einem Kalenderjahr die Einnahmen gemäß § 1 Abs. 1 die Ausgaben gemäß § 1 Abs. 2, ausgenommen Z 11, übersteigen.