Dokumentanzeige

§ 76 BSVG BGBl. I Nr. 84/2009, S. 5
Stichtag: 01. 01. 9000  
Sichttag: 22. 12. 2018
Bauern-Sozialversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 84/2009, S. 5
3. SRÄG 2009
18. 08. 2009
01. 08. 2009

Eintritt des Versicherungsfalles

§ 76. Der Versicherungsfall gilt als eingetreten:

1. 

im Versicherungsfall der Krankheit mit dem Beginn der Krankheit, das ist des regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes, der die Krankenbehandlung notwendig macht;

2. 

im Versicherungsfall der Mutterschaft mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung; wenn aber die Entbindung vor diesem Zeitpunkt erfolgt, mit der Entbindung; ist der Tag der voraussichtlichen Entbindung nicht festgestellt worden, mit dem Beginn der achten Woche vor der Entbindung.