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§ 1 RRZ 2008 avsv Nr. 5/2020, S. 4
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Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008
avsv Nr. 5/2020, S. 4
SV-OG AnpVerl
17. 01. 2020
01. 01. 2020

Geltungsbereich

§ 1. Diese Richtlinien gelten für die Befreiung von der Rezeptgebühr nach § 136 Abs. 3 ASVG, § 64 Abs. 3 B-KUVG, § 92 Abs. 3 GSVG, § 86 Abs. 3 BSVG. Ihre Rechtsgrundlage ist § 30a Abs. 1 Z 15 ASVG. Sie sind gemäß § 30 Abs. 3 ASVG für alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich.